Gebäude, Hausrat oder Haftpflicht? Welche Versicherung bei Wasserschaden wirklich zahlt – und was Sie tun müssen, damit die Kostenübernahme klappt.
Das Wasser steht im Flur, der Estrich ist durchnässt – und dann kommt die Frage, die fast jeden Betroffenen noch mehr stresst als der Schaden selbst: Wer zahlt das eigentlich?
Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haftpflicht – die Begriffe klingen ähnlich, decken aber völlig unterschiedliche Dinge ab. Wer hier den Überblick verliert, riskiert im schlimmsten Fall, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Die gute Nachricht: Die meisten Wasserschäden sind versichert. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Versicherung bei Wasserschaden wann zuständig ist, was genau abgedeckt wird – und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Wasserschaden Versicherung: Drei Policen, drei Zuständigkeiten
Bei einem Wasserschaden können bis zu drei verschiedene Versicherungen beteiligt sein. Welche davon greift, hängt davon ab, was beschädigt wurde und wer den Schaden verursacht hat.
Gebäudeversicherung: Zuständig für Schäden an der Bausubstanz – also Wände, Böden, Estrich, Rohre und fest verbaute Bestandteile des Gebäudes. Diese Versicherung ist für Eigentümer die wichtigste Police bei Wasserschäden.
Hausratversicherung: Deckt Schäden an beweglichen Gegenständen ab – Möbel, Elektronik, Kleidung, Teppiche und persönliche Gegenstände. Relevant für Eigentümer und Mieter gleichermaßen.
Haftpflichtversicherung: Kommt ins Spiel, wenn Sie selbst den Schaden bei jemand anderem verursacht haben – zum Beispiel, wenn Ihre defekte Waschmaschine die Decke des Nachbarn unter Ihnen durchnässt.
In der Praxis sind bei einem größeren Wasserschaden häufig zwei oder sogar alle drei Versicherungen gleichzeitig beteiligt. Deshalb ist es wichtig, den Schaden sauber zu dokumentieren und die richtigen Ansprechpartner zu informieren.
Gebäudeversicherung bei Wasserschaden – wann sie greift
Die Gebäudeversicherung mit Leitungswasserschutz ist für Hauseigentümer die zentrale Police bei Wasserschäden. Sie deckt Schäden ab, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstehen – also Wasser, das seinen vorgesehenen Weg verlässt. Das betrifft Rohre der Wasserver- und -entsorgung, der Heizung, damit verbundene Schläuche oder sanitäre Einrichtungen wie Waschbecken und Duschtassen.
Typische Fälle, die abgedeckt sind: Ein geplatztes Heizungsrohr in der Wand, ein undichtes Eckventil unter der Spüle, ein defekter Zulaufschlauch der Waschmaschine oder frostbedingte Rohrbrüche. Neben den Schäden an Wänden, Böden und Decken übernimmt die Versicherung in der Regel auch die Kosten für Leckortung, professionelle Bautrocknung und die anschließende Sanierung. Mehr zu den typischen Ursachen erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Leitungswasserschaden.
Wichtig für Eigentümer: Die Gebäudeversicherung deckt auch Bruchschäden an Rohren selbst ab – unabhängig davon, ob der Bruch durch Frost, Korrosion oder Materialermüdung entstanden ist. Voraussetzung ist ein tatsächlicher Substanzschaden am Rohr.
Was zählt als „Leitungswasser“? Die Versicherungsbedingungen grenzen Leitungswasser klar von anderem Wasser ab. Nicht versichert sind zum Beispiel: Regenwasser aus Fallrohren, Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser oder Wasser aus Eimern und Gießkannen. Für Schäden durch Starkregen oder Hochwasser benötigen Sie eine separate Elementarversicherung.
Sowohl die Gebäude- als auch die Hausratversicherung ersetzen den Schaden grundsätzlich zum Neuwert. Das bedeutet: Sie erhalten den Betrag, der nötig ist, um den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen – ohne Abzug für Alter und Abnutzung.
Hausratversicherung – Schutz für Ihre Einrichtung
Während die Gebäudeversicherung das Haus selbst schützt, ist die Hausratversicherung für alles zuständig, was Sie in die Wohnung mitbringen: Möbel, Elektronik, Kleidung, Bücher, Küchengeräte und weitere Einrichtungsgegenstände.
Wann springt die Hausratversicherung ein? Immer dann, wenn bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser Ihren Hausrat beschädigt oder zerstört. Das können durchnässte Sofas, ein kaputtes Laptop auf dem Wohnzimmertisch oder verschimmelte Kleidung im Schrank sein.
Praxis-Tipp für Mieter: Als Mieter haben Sie in der Regel keine Gebäudeversicherung – die liegt beim Vermieter bzw. Eigentümer. Ihre Hausratversicherung ist damit Ihre wichtigste Absicherung. Achten Sie darauf, dass Leitungswasserschäden in Ihrer Police enthalten sind (was bei den meisten Standardtarifen der Fall ist).
Zusätzlich gut zu wissen: Wenn Ihre Wohnung nach einem Wasserschaden vorübergehend unbewohnbar ist, übernehmen viele Hausrat- oder Gebäudeversicherungen auch die Hotelkosten für eine Ersatzunterkunft. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf entsprechende Klauseln.
Haftpflichtversicherung – wenn Sie den Schaden verursacht haben
Die Haftpflichtversicherung greift, wenn Sie selbst für einen Wasserschaden bei Dritten verantwortlich sind. Klassische Beispiele: Die Badewanne läuft über und beschädigt die Wohnung unter Ihnen. Oder ein defekter Geschirrspüler flutet den Keller des Nachbarn.
In diesem Fall reguliert Ihre private Haftpflichtversicherung den Schaden, den Sie beim Nachbarn verursacht haben. Für Ihre eigenen Schäden ist dann Ihre Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung zuständig.
Wichtiger Unterschied: Die Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden zum Zeitwert – also unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Die Gebäude- und Hausratversicherung hingegen zahlt zum Neuwert. Deshalb empfehlen Experten, einen Leitungswasserschaden zunächst über die eigene Gebäude- oder Hausratversicherung abzuwickeln. Der Versicherer kann dann im Nachgang Ansprüche gegen den Verursacher geltend machen.
Wasserschaden durch Nachbarn – wer haftet?
Wasser kennt keine Stockwerksgrenzen. Ein Rohrbruch beim Nachbarn über Ihnen kann innerhalb von Minuten Ihre Decke, Wände und Einrichtung beschädigen. Die Frage „Wer zahlt?“ ist dann besonders drängend.
Die pragmatische Lösung: Melden Sie den Schaden zunächst bei Ihrer eigenen Versicherung – also der Gebäudeversicherung (für die Bausubstanz) und der Hausratversicherung (für Möbel und Gegenstände). Das ist in der Regel der schnellere und einfachere Weg, weil Sie nur Ihren eigenen Schaden nachweisen müssen, nicht die Schuld des Nachbarn.
Mit der Zahlung gehen die Ansprüche gegenüber dem Verursacher automatisch auf Ihren Versicherer über. Dieser kann dann die Haftpflichtversicherung des Nachbarn in Regress nehmen – das müssen Sie nicht selbst erledigen.
In der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft): Hier wird es etwas komplexer. In vielen Fällen läuft die Gebäudeversicherung über die WEG, und die Selbstbeteiligung wird unter den Eigentümern aufgeteilt. Klären Sie die Zuständigkeiten am besten frühzeitig mit Ihrer Hausverwaltung.
Was die Versicherung bei Wasserschaden nicht zahlt
Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch versichert. Diese Fälle führen regelmäßig zu Ablehnungen oder Kürzungen:
Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Grundwasser sind in der normalen Gebäude- oder Hausratversicherung nicht enthalten. Dafür brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung – einen Zusatzbaustein, der separat abgeschlossen werden muss.
Grobe Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz gefährden. Wer zum Beispiel im Winter verreist, die Heizung abstellt und die Rohre einfrieren lässt, riskiert eine Kürzung der Leistung. Gleiches gilt für offensichtlich marode Leitungen, die nie repariert wurden.
Fehlende oder verspätete Schadenmeldung: Aus dem Versicherungsvertrag ergibt sich die Pflicht, den Schaden unverzüglich zu melden und Maßnahmen zur Schadenminderung einzuleiten. Wer wochenlang wartet, riskiert eine Leistungskürzung.
Eigenleistungen ohne Absprache: Wenn Sie Handwerker beauftragen oder Sanierungsarbeiten starten, ohne vorher mit dem Versicherer zu sprechen, gehen Sie das Risiko ein, die Kosten selbst zu tragen. Stimmen Sie größere Maßnahmen immer vorab ab. Welche Fehler bei der Trocknung und Sanierung teuer werden können, lesen Sie hier.
Wasserschaden der Versicherung melden – so sichern Sie Ihre Ansprüche
Eine schnelle und vollständige Schadenmeldung beschleunigt die Regulierung und schützt Ihre Ansprüche. So gehen Sie vor:
1. Schaden dokumentieren – Bevor Sie aufräumen, machen Sie Übersichts- und Detailfotos aller betroffenen Bereiche. Fotografieren Sie die Schadensursache, falls sichtbar. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Entdeckung. Bewahren Sie beschädigte Bauteile wie Rohrstücke oder Armaturen auf – sie können als Beweismittel wichtig sein.
2. Versicherung kontaktieren – Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, idealerweise telefonisch. Halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer bereit. Beschreiben Sie: Was ist passiert, wann, wo, und welche Schäden sind bisher erkennbar?
3. Schadenminderung betreiben – Sie sind verpflichtet, den Schaden zu begrenzen: Wasser abstellen, stehendes Wasser aufnehmen, Hausrat aus dem Schadensbereich entfernen. Diese Maßnahmen dürfen und sollten Sie sofort ergreifen – auch ohne Rücksprache mit der Versicherung.
4. Weiteres Vorgehen abstimmen – Klären Sie mit dem Versicherer, ob ein Gutachter kommen soll, welche Fachbetriebe beauftragt werden können und in welchem Umfang Kosten übernommen werden. Diese Abstimmung vor Beauftragung der Arbeiten spart Ihnen Ärger.
Viele Versicherer bieten heute auch Online-Schadenmeldungen über Apps oder Webportale an. In dringenden Fällen ist die telefonische Meldung trotzdem der schnellste Weg.
Die 3 häufigsten Fehler bei der Versicherungsmeldung
Aus unserer täglichen Arbeit in der Wasserschadensanierung kennen wir die typischen Stolperfallen. Diese drei Fehler sehen wir immer wieder:
Fehler 1: Aufräumen vor dem Dokumentieren
Der erste Impuls nach einem Wasserschaden ist verständlich: aufwischen, Ordnung schaffen. Aber ohne Fotos und Belege wird es später schwer, den vollen Umfang des Schadens gegenüber der Versicherung nachzuweisen. Dokumentieren Sie immer zuerst, dann räumen Sie auf. In unserem Notfall-Leitfaden für die ersten 60 Minuten finden Sie die richtige Reihenfolge Schritt für Schritt.
Fehler 2: Zu lange mit der Meldung warten
Manche Betroffene warten ab, ob der Schaden „doch nicht so schlimm“ ist. Das Problem: Die Versicherung erwartet eine unverzügliche Meldung. Und Feuchtigkeit, die tagelang in der Wand sitzt, führt zu Folgeschäden wie Schimmelbildung – die dann deutlich teurer werden.
Fehler 3: Sanierung ohne Absprache starten
Wer auf eigene Faust einen Handwerker beauftragt und die Sanierung startet, riskiert, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Stimmen Sie das Vorgehen vor der Beauftragung ab. Als Sanierungsbetrieb übernehmen wir diese Abstimmung regelmäßig für unsere Kunden – das spart Ihnen Zeit und Nerven.
Elementarversicherung – Schutz bei Starkregen und Hochwasser
Ein Thema, das in der Region Kassel immer wichtiger wird: Schäden durch Starkregen, Rückstau oder Hochwasser sind in der normalen Gebäudeversicherung nicht enthalten. Dafür brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein.
Gerade wer einen Keller hat oder in Hanglage wohnt, sollte prüfen, ob dieser Schutz in der eigenen Police enthalten ist. In den letzten Jahren haben Starkregenereignisse in Nordhessen deutlich zugenommen – und die Schäden gehen schnell in die Zehntausende.
Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater darüber, ob eine Elementarversicherung für Ihre Immobilie sinnvoll ist. Die Mehrkosten sind in vielen Fällen überschaubar – der Schutz im Ernstfall aber enorm. Falls es bereits zu spät ist und Sie nach Starkregen Wasser im Keller haben, finden Sie in unserem Ratgeber zur Berechnung der Trocknungskosten eine erste Orientierung.
Direkte Abrechnung mit der Versicherung – so funktioniert die Abtretungserklärung
Viele Betroffene fragen sich: Muss ich die Sanierung erst selbst bezahlen und dann das Geld von der Versicherung zurückholen? Die Antwort: Nicht unbedingt.
Mit einer sogenannten Abtretungserklärung können Sie Ihren Versicherungsanspruch direkt an den Sanierungsbetrieb abtreten. Das heißt: Der Versicherer zahlt die Rechnung direkt an das ausführende Unternehmen. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Wir arbeiten bei Bautrocknung Hentrich regelmäßig mit dieser Lösung. Das Ergebnis: Sie haben weniger Papierkram, keine Vorfinanzierung – und wir kümmern uns um die Abstimmung mit Ihrem Versicherer. Mehr zu unserem Service erfahren Sie hier.
Fazit
Die Frage „Welche Versicherung zahlt bei Wasserschaden?“ lässt sich in den meisten Fällen klar beantworten: Die Gebäudeversicherung deckt die Bausubstanz, die Hausratversicherung Ihre Einrichtung und die Haftpflichtversicherung kommt ins Spiel, wenn Sie den Schaden bei anderen verursacht haben. Entscheidend für eine reibungslose Regulierung sind drei Dinge: schnelle Dokumentation, unverzügliche Meldung und Abstimmung mit dem Versicherer, bevor größere Maßnahmen anlaufen.
Sie haben einen Wasserschaden und sind unsicher, wie es weitergeht? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos, klären die Versicherungsfrage mit Ihnen und sind in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen. Wie der gesamte Ablauf nach einem Wasserschaden aussieht, erfahren Sie hier.
Dieser Ratgeber wurde verfasst von Patrick Hentrich, Geschäftsführer der Bautrocknung Hentrich GmbH in Baunatal. Seit 2018 betreut er Wasserschäden in der Region Kassel und berät Eigentümer, Mieter und Hausverwaltungen zur Versicherungsabwicklung und fachgerechten Sanierung.
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